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   VG Leipzig, 06.04.2009 - 1 K 44/05   

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VG Leipzig, 06.04.2009 - 1 K 44/05 (https://dejure.org/2009,79877)
VG Leipzig, Entscheidung vom 06.04.2009 - 1 K 44/05 (https://dejure.org/2009,79877)
VG Leipzig, Entscheidung vom 06. April 2009 - 1 K 44/05 (https://dejure.org/2009,79877)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30075

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist nicht einzuwenden, dass Ablichtungen infolge eines Anwaltswechsels nicht notwendig sind (so VG Leipzig, B.v. 06.04.2009, Az.: 1 K 44/05).
  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30074

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit ist nicht einzuwenden, dass Ablichtungen infolge eines Anwaltswechsels nicht notwendig sind (so VG Leipzig, B.v. 06.04.2009, Az.: 1 K 44/05).
  • VG Braunschweig, 03.11.2009 - 5 A 249/08

    Aktenübersendung; Aktenübersendungspauschale; Aktenversendungspauschale;

    Ungeachtet dessen, dass es sich bei der Abgabe einer Erledigungserklärung und eines Anerkenntnisses um zwei von einander zu trennende Erklärungen handelt, denen ein unterschiedlicher rechtlicher Bedeutungsgehalt zukommt, setzt die Entstehung einer Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 Abs. 1 des Gebührenverzeichnisses voraus, dass das Verfahren in der dort beschriebenen Weise entschieden wurde (vgl. VG Leipzig, B. v. 06.04.2009 - 1 K 44/05 -, juris Rn. 8).
  • VG Leipzig, 26.06.2013 - 1 K 916/11

    Eingescannte Unterschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis

    Ebenso wenig eine bloße Erledigungserklärung (vgl. OVG MV, Beschl. v. 5.5.2010 - 1 O 27/10 - BayVGH, Beschl. v. 1.8.2007 - 25 C 07.629 - VG Ansbach, Beschl. v. 23.6.2008 - AN 1 M 08.00236 - VG Leipzig, Beschl. v. 6.4.2009 - 1 K 44/05 -, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 13 E 739/10

    Erstattung einer Terminsgebühr im Fall einer Vorsprache des

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 22. März 2010 - 5 E 92/09 -, juris; VG Leipzig, Beschluss vom 6. April 2009 - 1 K 44/05 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 10 OA 250/07 -, juris, zum Hinweis auf Voraussetzungen einer Erledigterklärung.
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